Einen Priester, der „von allen Sünden“ losspricht, sollte man auf die falsche Absolutionsform hinweisen und, falls er nicht einsichtig ist, als Beichtvater meiden.
2. Zur Vollständigkeit einer Beichte gehört auch, daß ich alle mir bekannten Sünden bekenne und bereue (zur Erweckung der Reue gibt es in den Büchern schöne Gebete). Es ist unmöglich, bei mehreren schweren Sünden nur einen Teil zu bekennen. Schwere Sünden können nur gemeinsam vergeben werden. Wer bspw. einen versäumten Meßbesuch am Sonntag beichtet, zugleich aber seine Geschlechtsgemeinschaft ohne Ehe verschweigt, dem kann auch die erste schwere Sünde nicht nachgelassen werden. Alle schweren Sünden bilden eine Einheit, jede einzelne schwere Sünde jedoch zerstört die Kindschaft Gottes und beraubt die Seele der heiligmachenden Gnade. Es ist also unmöglich, in einer Seele den Gnadenstand aufgrund der Beichte einer Sache wieder herzustellen, in einer anderen Sache jedoch den Gnadenstand in derselben Seele zu verweigern. Entweder werden also alle schweren Sünden bereut, bekannt und vergeben (und die heiligmachende Gnade kehrt zurück in die Seele) oder gar keine.
Man kann sich zur Beichtvorbereitung einen Notizzettel erstellen, um bei der Beichte nichts zu vergessen. Einfacher ist die Notizfunktion im Smartphone, so daß ich nach der Beichte die Aufzählungen freudig löschen kann …
3. Zur Vollständigkeit der Beichte gehört ebenfalls das Bekenntnis nach der Art der Sünde, Zahl und evtl. der Umstände. Es ist nicht angemessen, lange Erklärungen abzugeben. Gott weiß um die Sünde und das Bekenntnis. Allein der Priester muß die Schwere der Sünde beurteilen können. Dafür ist nicht nur die Art der Sünde wichtig (auch in ihrer Vollständigkeit: Habe ich ein Seil gestohlen oder war daran auch noch eine Kuh angebunden?), sondern auch die Häufigkeit (Habe ich einmal die Sonntagsmesse ohne Entschuldigung versäumt oder war ich ein ganzes Jahr nicht in der hl. Messe?). Manchmal sind zur Beurteilung die Umstände der Sünde wichtig, doch wird hier der Priester bei Unklarheiten nachfragen.
Also: Je knapper und punktgenauer das Bekenntnis ist, desto besser war die Vorbereitung! Und bitte keine langen Erklärungen oder gar Relativierungen! Wenn Beichtgelegenheit vor der hl. Messe ist, gibt es nicht die Zeit für lange Gespräche. Wer wirklich länger mit dem Priester sprechen möchte, vereinbart einen gesonderten Beichttermin. Hierzu gehören auch die Formen von geistlicher Beratung und Seelenführung, die jedoch von einer sakramentalen Beichte zu unterscheiden sind.
Zum Beichtvater ist zu sagen: Er hat nicht in der Sünde des Beichtenden herumzurühren und neugierige Fragen zu stellen, gerade auch nicht im sechsten Gebot. Der Priester übt im Beichtstuhl eine richterlicher Funktion aus; die sakramentale Lossprechung ist ein richterlicher Akt, es geht hier nicht um Lebensbegleitung, Seelenführung, Therapie o. ä.
Ebenso anstößig ist es, wenn der Priester im Beichtstuhl die Gelegenheit zu einer ausführlichen persönlichen Katechese und Predigt nutzt, so nach dem Motto: Hier kann mir der Gläubige nicht entwischen! Der Priester sollte evtl. einen kurzen Rat und eine Mahnung geben, nicht mehr.
4. Der Gläubige sollte sich nicht zieren, immer wieder seine läßlichen Gewohnheitssünden bzw. Hauptfehler zu beichten. Diese sind im geistlichen Leben die Hauptfeinde. Ein guter Katholik sollte in der Lage sein, die schwere Sünde zu meiden. Denn nur so kann er im geistlichen Leben vorankommen. Ein „schwerer Fehltritt“ hin und wieder ist jedoch bei den meisten Menschen Realität. Dann heißt es sofort zur Beichte gehen und nach dem Fall wieder aufstehen und weiterkämpfen! Doch der Kampf gegen tiefsitzende läßliche Sünden ist schwer. Nun entwickeln sich gewohnheitsmäßige läßliche Sünden ihrer Qualität nach mit der Zeit zu schweren Sünden. Beispiel: Wer als Autofahrer im Straßenverkehr nicht defensiv genug fährt und hin und wieder schlecht über seine Mitmenschen auf der Straße denkt, begeht in der Regel „nur“ eine läßliche Sünde. Bei wem diese Haltung aber verfestigt ist, der wird sich mit der Zeit immer mehr zu einem Verkehrsrüpel entwickeln und wahrscheinlich dann auch andere Verkehrsteilnehmer gefährden oder sogar gegen sie fluchen. Das sind schwere Sünden. Die Gewohnheitssünde ist häufig der Nährboden, auf dem schwere Sünden wachsen können. Daher sollte man Gewohnheitssünden erst gar nicht entstehen lassen. Wenn sie sich jedoch schon eingepflanzt haben, müssen sie immer wieder, Woche für Woche, gebeichtet werden mit dem Vorsatz, sie durch die Hilfe und Gnade Gottes zu vernichten. Manchmal kann so etwas Jahre dauern. Das ist natürlich erst recht von gewohnheitsmäßigen schweren Sünden (z. B. im sechsten Gebot) zu sagen. Wer immer wieder die gleiche Art von Sünde beichten muß, empfindet vielleicht Scham und Resignation. Man sollte in sich jedoch vielmehr kindliche Dankbarkeit und Zerknirschung gegenüber Gott erwecken, da Er uns immer wieder die Sünde vergeben will. Außerdem ist die häufige Beichte von Gewohnheitssünden auch eine gute Gelegenheit, verborgenen Hochmut und Stolz in uns zu zerstören, sollten wir eventuell meinen, im geistlichen Leben schon fortgeschritten zu sein.
5. Die Beichte sollte nach Möglichkeit und Gegebenheiten in einem Beichtstuhl mit Gitter stattfinden. Die Wichtigkeit der Anonymität besteht auf beiden Seiten. Zum einen ist sie ein Schutz des Beichtenden, so daß er sich ohne Scham und Ansehen der Person ganz öffnen kann. Zum anderen, und das wird häufig nicht bedacht, ist die Anonymität auch ein Schutz für den Priester. Er, dem Einblicke in die tiefsten und dunkelsten Zustände der ihm anvertrauten Seelen zugemutet wird, benötigt eine gesunde Distanz, um seine Aufgabe zu erfüllen. Hinzu kommt, daß der Priester auch nicht immer frei ist von persönlicher Betroffenheit oder gar Scham über die vor ihm aufgedeckte Sünde.
6. Der Priester hat die Pflicht, dem Büßenden eine angemessene Buße aufzuerlegen. Nach der Vergebung der Sünden durch die Lossprechung sind ja noch die zeitlichen Sündenstrafen abzuleisten (so wie ja ein angerichteter Schaden ersetzt werden muß, auch wenn ich ihn bereue). Diese werden (z. T.) durch das Bußwerk nachgelassen (wenn das Bußwerk dem Maße der zeitlichen Sündenstrafe entspricht, d. h., der Priester kann bei einer schweren Sünde nicht einfach ein kurzes Vaterunser als Bußwerk aufgeben). Dazu bewirkt das Bußwerk (die sakramentale Genugtuung) auch noch einen übernatürlichen göttlichen Beistand zur leichteren Vermeidung der Sünden und eine Erhöhung des Gnadenstands. Es war jedoch immer schon Tradition der Kirche, beim Bußwerk eher Milde als zu große Strenge walten zu lassen.
Einen Priester, der kein Bußwerk aufgibt, sollte man auf seinen Fehler aufmerksam machen und ihn bei mangelnder Einsicht meiden.